Sie wissen von einem Papagei, der nicht gut untergebracht und versorgt wird, weil er in einem kleinem Käfig ohne Freiflug und unter schlechten hygienischen Bedingungen leben muss, der keine gute Pflege erlebt oder ähnliches? Das Tierschutzgesetz wird verletzt? Dann informieren Sie bitte Ihr zuständiges Ordnungsamt und / oder Veterinäramt über diese nicht artgerechte Tierhaltung. Das Ordnungsamt hat die Befugnisse, um kurzfristig helfen zu können.
Im persönlichen Bereich
Stellen Sie keine gute Papageienhaltung in Ihrem persönlichen Umfeld, zum Beispiel in der Familie, bei Bekannten oder in der Nachbarschaft, fest, dann bieten Sie Unterstützung an und bringen, ohne „Besserwisserei“, Verbesserungsvorschläge vor. Oft ist hier das Prinzip „mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl“ das richtige, denn viele Menschen verstehen Ratschläge leider als persönliche Kritik und nehmen diese nicht an. Leidtragende sind dann die Tiere. Ist Ihre Intervention nicht erfolgreich und es tritt keine Verbesserung für die Vögel ein, können Sie auch anonym das Ordnungsamt informieren oder eine diskrete Behandlung fordern.
Das Ordnungsamt ist befugt sich Zutritt zu den betroffenen Tieren zu verschaffen, kann Verbesserungen der Tierhaltung erzwingen und bei Bedarf eine Beschlagnahmung der Tiere durchführen sowie eine alternative Unterbringung der Tiere anordnen.
Ist das Ordnungsamt oder das Veterinäramt nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte an den nächsten Tierschutzverein.
Papagei zugeflogen oder gefunden
Sollten Sie einen Papageien finden oder Ihnen ist ein Papagei zugeflogen, informieren Sie bitte das zuständige Ordnungsamt. Die Vögel sind oftmals beringt und ein Vogelhalter, der seinen Papagei zurück haben möchte, kann in der Regel auch Auskunft über die individuelle Ringnummer geben. Für die Erstversorgung des Papageis sorgen Sie für einen sicheren und ruhigen Platz und bieten Schälchen mit Trinkwasser und klein geschnittenem Gemüse und Obst (zum Beispiel Apfel/Birne ohne Kerne, Bananenstückchen, Salatgurke) oder Sonnenblumenkerne aus Ihrem Müslimix an.
Notfall
Bei einem akuten Notfall wenden Sie sich bitte an jede Polizeidienststelle. Die Polizei kann Sofortmaßnahmen einleiten, sowie das zuständige Ordnungsamt oder Kreisveterinäramt hinzuziehen und setzt auch weiterführende Maßnahmen um.
Meldung, und weiter?
Sie haben eine schlimme Tierhaltung an das Ordnungsamt gemeldet und es passiert offensichtlich nichts? Dafür kann es verschiedene Gründe geben: Das Ordnungsamt hat noch keine Kontrolle durchgeführt. Aus Sicht des Ordnungsamtes liegen keine Verstöße gegen Verordnungen oder Gesetze vor, somit war nichts an der Tierhaltung zu beanstanden oder konkrete Verbesserungen innerhalb einer Frist zur Umsetzung wurden angeordnet. Auch wenn eine Beschlagnahmung angeordnet wurde, kann die Organisation einer geeigneter Unterbringung eine Zeit dauern. Bleiben Sie dran, fragen Sie nach!
Hier finden Sie Ihre zuständige Behörde: https://behoerdenfinder.de/opencms/searchjs.do