Bestimmte Papageien müssen bei der zuständigen Landesbehörde angemeldet bzw. um- oder abgemeldet werden (z. B. bei Anschaffung, bei Umzug und im Todesfall). Dafür ist jede Papageienhalterin und jeder Papageienhalter selbst verantwortlich. Dies ist ganz einfach möglich und kostet nichts.
Unsere Vereinsvögel aus der Vermittlung wurden und werden zusätzlich dem zuständigen Amt in Schleswig-Holstein gemeldet. Dabei werden die Vorbesitzer und die jeweiligen Empfänger angegeben.
Meldepflicht nach § 7 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV):
Jeder, der Tiere einer besonders geschützten Art hält, hat der zuständigen Naturschutzbehörde unverzüglich nach Beginn der Haltung eine Bestandsanzeige abzugeben.
Die Bestandsanzeige beinhaltet folgende Angaben:
Art, Alter (Geburtsdatum), Geschlecht und Kennzeichen der jeweiligen Tiere
Herkunft (Name und vollständige Adresse)
Verwendungszweck (Haustier, Zucht)
Standort
Eventuelle Bestandsveränderungen (Zu- und Abgang) sowie eine Kennzeichnung von Tieren (Transpondernummer, Ringnummer u.s.w.) sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Auch ein Wohnortwechsel des Halters / der Halterin sowie die Verlegung des Standortes des Tieres sind zu melden.
Neben der Meldepflicht gibt es auch eine Kennzeichnungspflicht. In dem nachfolgenden PDF-Dokument haben wir Ihnen ein paar Informationen zusammengestellt: Washingtoner Artenschutzübereinkommen.pdf
Ihre zuständige Behörde in SCHLESWIG-HOLSTEIN ist:
Landesamt für Umwelt (LfU), Abt. 5 Naturschutz und Forst
Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek
Ansprechpersonen:
Frau Lohse (Telefon 04347-704 -373)
Herr Drewes (Telefon 04347-704-360)
E-Mail: poststelle@llur.landsh.de
Internet: http://www.schleswig-holstein.de/LLUR
Ihre zuständige Behörde in HAMBURG ist:
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Amt für Naturschutz, Grünplanung und Bodenschutz (N 3331)
Neuenfelder Str. 19, 21109 Hamburg
Ansprechperson:
Frau Dawartz (Telefon 040-42840-3357)
E-Mail: sylke.dawartz@bukea.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/naturschutz
Ihre zuständige Behörde in NIEDERSACHSEN ist:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 a, 30453 Hannover
Ansprechperson:
Herr Henkel (Telefon 0511-3034-3101)
für Graupapageien Frau Assing (Telefon 0511-3034-3121)
Internet: Internationaler Artenschutz NLWKN
Ihre zuständige Behörde in BREMEN ist:
Stadtgemeinde Bremen
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Ansprechperson:
Frau Christine Emptmeyer (Telefon 0421-361-59891)
E-Mail: christine.emptmeyer@umwelt.bremen.de
Stadtgemeinde Bremerhaven
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Umweltschutzamt / Untere Naturschutzbehörde
Grashoffstraße 7, 27570 Bremerhaven
Ansprechperson:
Frau Schulz (Telefon 0471-590-3367)
Ihre zuständige Behörde in MECKLENBURG-VORPOMMERN ist:
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Abteilung Naturschutz
Goldberger Str. 12, 18273 Güstrow
Telefon 03843 777-201 und -204