Meldepflicht

Bestimmte Papageien müssen bei der zuständigen Landesbehörde angemeldet bzw. um- oder abgemeldet werden (z. B. bei Anschaffung, bei Umzug und im Todesfall). Dafür ist jede Papageienhalterin und jeder Papageienhalter selbst verantwortlich. Dies ist ganz einfach möglich und kostet nichts.

Unsere Vereinsvögel aus der Vermittlung wurden und werden zusätzlich dem zuständigen Amt in Schleswig-Holstein gemeldet. Dabei werden die Vorbesitzer und die jeweiligen Empfänger angegeben.

Meldepflicht nach § 7 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV):

Jeder, der Tiere einer besonders geschützten Art hält, hat der zuständigen Naturschutzbehörde unverzüglich nach Beginn der Haltung eine Bestandsanzeige abzugeben.

Die Bestandsanzeige beinhaltet folgende Angaben:

Art, Alter (Geburtsdatum), Geschlecht und Kennzeichen der jeweiligen Tiere
Herkunft (Name und vollständige Adresse)
Verwendungszweck (Haustier, Zucht)
Standort

Eventuelle Bestandsveränderungen (Zu- und Abgang) sowie eine Kennzeichnung von Tieren (Transpondernummer, Ringnummer u.s.w.) sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Auch ein Wohnortwechsel des Halters / der Halterin sowie die Verlegung des Standortes des Tieres sind zu melden.

Neben der Meldepflicht gibt es auch eine Kennzeichnungspflicht. In dem nachfolgenden PDF-Dokument haben wir Ihnen ein paar Informationen zusammengestellt: Washingtoner Artenschutzübereinkommen.pdf

Ihre zuständige Behörde in SCHLESWIG-HOLSTEIN ist:

Landesamt für Umwelt (LfU), Abt. 5 Naturschutz und Forst
Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek

Ansprechpersonen:
Frau Lohse (Telefon 04347-704 -373)
Herr Drewes (Telefon 04347-704-360)

E-Mail: poststelle@llur.landsh.de
Internet: http://www.schleswig-holstein.de/LLUR

Ihre zuständige Behörde in HAMBURG ist:

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Amt für Naturschutz, Grünplanung und Bodenschutz (N 3331)
Neuenfelder Str. 19, 21109 Hamburg

Ansprechperson:
Frau Dawartz (Telefon 040-42840-3357)

E-Mail: sylke.dawartz@bukea.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/naturschutz

Ihre zuständige Behörde in NIEDERSACHSEN ist:

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,
Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 a, 30453 Hannover

Ansprechperson:
Herr Henkel (Telefon 0511-3034-3101)

für Graupapageien Frau Assing (Telefon 0511-3034-3121)

Internet: Internationaler Artenschutz NLWKN

Ihre zuständige Behörde in BREMEN ist:

Stadtgemeinde Bremen

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Ansprechperson:
Frau Christine Emptmeyer (Telefon 0421-361-59891)

E-Mail: christine.emptmeyer@umwelt.bremen.de

Stadtgemeinde Bremerhaven

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Umweltschutzamt / Untere Naturschutzbehörde
Grashoffstraße 7, 27570 Bremerhaven

Ansprechperson:
Frau Schulz (Telefon 0471-590-3367)

Ihre zuständige Behörde in MECKLENBURG-VORPOMMERN ist:

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Abteilung Naturschutz
Goldberger Str. 12, 18273 Güstrow

Telefon 03843 777-201 und -204